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   VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814   

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VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814 (https://dejure.org/2021,16384)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814 (https://dejure.org/2021,16384)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - AN 1 K 20.02814 (https://dejure.org/2021,16384)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Aus der Gerichtsakte im Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 ergibt sich, dass der Bevollmächtigte des Klägers mit Schreiben vom 18. September 2019 Einwendungen gegen die dem Kläger am 12. September 2019 eröffnete periodische Beurteilung 2018 erhoben hat.

    Als Reaktion auf die Prüfung der Einwendungen durch den Beklagten legten die Bevollmächtigten im Verfahren AN 1 E 19.01666 mit Schriftsatz vom 13. August 2020 eine weitere Stellungnahme des Klägers vor.

    Mit Schriftsatz vom 8. September 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 verwies der Beklagte bezüglich der Ernennung einer Schulpsychologin auf Nr. 1.2.3 der Richtlinie für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 (FubSch), wonach es sich bei der Schulpsychologin um eine vom Schulleiter einzurichtende Funktion handle.

    Die Bevollmächtigten des Klägers wiesen mit Schriftsatz vom 24. September 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 darauf hin, dass der vom Beklagten mit Telefax vom 8. September 2019 vorgelegte Beurteilungsentwurf vom 20. Februar 2019 nicht dem vom Beklagten mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2019 vorgelegten Beurteilungsentwurf entspreche.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 21. April 2021 wies das Gericht darauf hin, dass die Einwendungen des Klägers gegen die dienstliche Beurteilung mangels Vorliegens einer Klagebegründung bzw. Klageerwiderung nur aus den Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten entnommen werden könnten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten sowie hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf das Protokoll verwiesen.

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    cc) Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    In den Feststellungen zur Verwendungseignung kommt die eigentliche Zweckbestimmung der dienstlichen Beurteilung zum Ausdruck, Grundlage für die Auswahlentscheidung zu sein (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 10; B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 23).

    Der Kläger genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm erneut die Verwendungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 36; B.v. 20.1.2014 - 3 ZB 13.1804 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Es könne daher nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der bewertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollten und damit sogleich in den Beurteilungsspielraum des Dienstherrn eingegriffen würde (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfange nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - juris; U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - juris; BayVGH, B.v. 29.1.1997 - 3 B 95.1662 - juris; U.v. 22.5.1985 - 3 B 94 A.1993 - juris).

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Beurteilungsrelevante Einzelmerkmale, wie Bildung eines Schulprofils, Schulentwicklungsmaßnahmen, unterrichtliche Tätigkeit, Organisations- und Planungsvermögen, fänden ihren Niederschlag in einer entsprechenden Bewertung der einzelnen Beurteilungskriterien, sofern sie sich erkennbar in dienstlichem Verhalten geäußert hätten (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626

    Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v. 4.11.2010 - 3 ZB 08.1626) bestehe auf Grund einer Leistungsprämie nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Einordnung des zu Beurteilenden in die Spitzengruppe.

    Die dienstliche Beurteilung betrifft jedoch die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung während des Beurteilungszeitraumes (BayVGH, B.v. 4.11.2010 - 3 ZB 08.1626 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Mit gerichtlichem Schreiben vom 21. April 2021 wies das Gericht darauf hin, dass die Einwendungen des Klägers gegen die dienstliche Beurteilung mangels Vorliegens einer Klagebegründung bzw. Klageerwiderung nur aus den Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten entnommen werden könnten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten sowie hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf das Protokoll verwiesen.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Die Gewichtung bedarf schon deshalb in der Regel einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet werden kann (BayVGH, U.v. 27.5.2019 - 3 BV 17.69 - juris Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, U.v.1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42; U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 6 BV 14.1885 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 6 B 17.1026 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Die Gewichtung bedarf schon deshalb in der Regel einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet werden kann (BayVGH, U.v. 27.5.2019 - 3 BV 17.69 - juris Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, U.v.1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42; U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 6 BV 14.1885 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 6 B 17.1026 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814
    Die Gewichtung bedarf schon deshalb in der Regel einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet werden kann (BayVGH, U.v. 27.5.2019 - 3 BV 17.69 - juris Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, U.v.1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42; U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 6 BV 14.1885 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 6 B 17.1026 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 6 BV 14.1885

    Begründung von Einzelbewertungen und Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 3 BV 17.69

    Anspruch auf neue dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 6 B 17.1026

    Regelbeurteilung nach vorläufiger Dienstenthebung

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2020 - 2 MB 17/20

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; positiven

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 3 ZB 18.137

    Berücksichtigung der Schwerbehinderung bei der Beurteilung eines nunmehr im

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939

    Dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 3 ZB 13.1804

    Dienstliche Beurteilung; Verwendungseignung

  • VG München, 04.08.2020 - M 5 K 18.2063

    Keine Aufhebung einer periodischen Beurteilung

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingegriffen würde (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 04. Mai 2021 - AN 1 K 20.02814 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196

    Stellenbesetzungsverfahren (Akademische, Direktorin / Akademischer, Direktor, A

    Dies steht jedoch in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung, wonach die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechenden Rechtsgrundlage unzulässig ist (BayVGH, B.v. 21.6.2020 - 6 CE 20.1191 - juris Rn. 16; VG Bayreuth, U.v. 21.12.2021 - B 5 K 20.1310 - juris Rn. 31; VG Ansbach, U.v. 4.5.2021 - AN 1 K 20.02814 - juris Rn. 81).
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